Politisches System
Rumänien ist seit 1991 eine parlamentarische Demokratie.
Der Parlamentarismus kann in Rumänien auf mehr als 170 Jahre Tradition zurückblicken. Bereits 1831wurde im Süd-Rumänischen Fürstentum (Tara Romaneasca) das erste Gesetz verabschiedet (Regulamentul Organic), welches Verfassungscharakter hatte. Dieses wurde ein Jahr später auch in dem Fürstentum Moldau eingesetzt und stellt die Grundlage des Parlamentarismus in Rumänien dar.
Rumänien ist seit der Wende eine Republik mit einem Zweikammernsystem. Das Parlament besteht aus der Abgeordnetenkammer (334 Sitze) und dem Senat (138 Sitze). Die Mitglieder der beiden Häuser werden in 42 Wahlkreisen durch allgemeine, geheime und direkte Wahlen gewählt. Seit 2008 gilt in Rumänien das Mehrheitswahlrecht (vot uninominal).
Die im rumänischen Parlament vertretenen Parteien sind, in der Reihenfolge der meisten Sitze: die Demokrat-Liberale Partei, die Sozial-Demokratische Partei in Bündnis mit der Konservativen Partei, die National-Liberale und der Demokratische Verband der Ungarn in Rumänien. Im Parlament sind zudem noch die Organisationen der nationalen Minderheiten vertreten, welche unabhängig vom Wahlergebnis ihrer politischen Organisation, einen Repräsentanten für das Parlament stellen dürfen.
In Rumänien gibt es seit 1974 das Amt des Staatspräsidenten. Gemäß der Verfassung von 1991 übt er im wesentlichen drei Funktionen aus: Er vertritt den rumänischen Staat nach innen und nach außen und gilt als Garant des Staates sowie seiner Verfassung. Während seiner Amtszeit darf er keiner politischen Partei angehören und kein anderes politisches Amt ausüben. Der Staatspräsident vermittelt zwischen den Staatsgewalten sowie zwischen Gesellschaft und Staat. Allerdings besitzt er kein Recht auf Gesetzesinitiative. Zudem müssen seine Erlasse vom Regierungschef gegengezeichnet werden. Der Staatspräsident wird durch direkte Wahlen gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Der Regierung steht der Premierminister vor, welcher vom Staatspräsidenten ernannt wird. Die Kabinettsmitglieder werden vom Premierminister vorgeschlagen und vom Parlament im Amt bestätigt. In jedem Landkreis vertritt ein Präfekt die Regierung.
Rumänien ist in 41 Kreisen (Judet) gegliedert, denen jeweils ein Präfekt vorsteht, der von der Regierung ernannt wird. Hinzu kommt die Hauptstadt Bukarest (Bucuresti), fünf Städte mit Selbstverwaltungskompetenzen, weitere 189 Städte und ca. 1.700 Landgemeinden.